Nachtragsmanagement


Nachtragsmanagement für den Auftragnehmer 

Die Erstellung von Nachträgen ist für die bauausführende Firma von wesentlicher Bedeutung.
Das Erkennen von Änderungen in den Ausschreibungspositionen sowie zusätzliche Leistungen
sind Grundlage für das Nachtragsmanagement.

Um Bauzeitverlängerungsnachträge frühzeitig zu erkennen, empfehlen wir ein baubegleitendes Nachtragsmanagement zu beauftragen, damit eine einwandfreie Dokumentation für eine eventuelle
juristische Auseinandersetzung geschaffen wird.

Für eine ordnungsgemäße Durchführung ist eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitern
der bauausführenden Firma Voraussetzung.

Unser Leistungsspektrum in diesem Segment umfasst:

● Darstellung des Bau-Solls,
● Erkennen der Nachträge / Auswertung der Angebote,
● Auswertung der Baustellentagesberichte,
● Auswertung des Schriftverkehrs,
● Auswertung des Vertragsterminplans mit dem Ist-Terminplan,
● Kalkulation der Nachträge auf Grundlage der Urkalkulation,
● Aufstellung der Nachtragstexte,
● Argumentationshilfe bei Nachtragsverhandlungen,
● Begleitung bei Nachtragsverhandlungen,
● Vorbereitung von Unterlagen und Dokumentationen zum
Rechtsstreit.

Die erarbeiteten Nachträge werden zeitnah vorgelegt. Dabei ist unsere absolute Verschwiegenheit bei
Einsicht in die Urkalkulation und alle uns zur Verfügung gestellten Unterlagen höchstes Gebot.

Die enge Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern und renommierten Rechtsanwälten bildet bei einem Rechtsstreit die Basis für den gemeinsamen Erfolg.

Nachtragsmanagement für den Auftraggeber

Das Nachtragsmanagement für den Auftraggeber umfasst die Abwehr von ungerechtfertigten Nachträgen
und die Korrektur von Preisforderungen von Auftragnehmern.

Die Regelungsinhalte der VOB/B sind für den Auftraggeber die Kriterien des Nachtragsmanagements und
die Grundlage für die Prüfung von Nachforderungen.

Unser Leistungsspektrum in diesem Segment umfasst:

● Sachstandsprüfung,
● Prüfung dem Grunde nach (Anspruchsgrundlage),
● Prüfung der Höhe nach (Anspruchshöhe),
● Vorbereitung der Preisverhandlungen,
● Mitwirkung bei den Preisverhandlungen.

Die Sachstandsprüfung umfasst die Prüfung, ob die im Nachtragsangebot behaupteten Umstände
zutreffen auf Grundlage von u.a.:

● Einsichtnahme in den Bauvertrag,
● Bewertung der Besprechungsprotokolle,
● Auswertung der Vermerke der Bauüberwacher,
● Auswirkung auf die Bauzeit.

Die Prüfung dem Grunde nach umfasst:

● Einordnung der Vergütungsansprüche nach VOB bzw. BGB,
u.a.
> § 2 VOB/B,
> § 6 VOB/B,
> § 642 BGB,
> § 313 BGB.

Die Prüfung der Höhe nach erfolgt unter Einsichtnahme in die Urkalkulation und umfasst:

● Prüfung der einzelnen Elemente der Preisermittlung,
● Prüfung der Leistungsansätze,
● Prüfung der Mengenansätze (lt. Aufmaß),
● Prüfung entsprechend der festgestellten Anspruchsgrundlage.

Vorbereitung der Preisverhandlungen umfasst:

● Korrigieren der EP gemäß Prüfungsergebnis,
● Korrigieren der eingereichten Nachträge,
● Vorbereiten der Verhandlungsprotokolle.

Mitwirkung bei den Preisverhandlungen:

● Führen des Verhandlungsprotokolls.
● bei Bedarf aktive Unterstützung in der Verhandlungsführung.